Ökosteuer Mallorca

Ab 1. Juli 2016 müssen Urlauber auf den Balearen-Inseln Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera eine Touristenabgabe bezahlen. Die Einnahmen aus dieser Ökosteuer sollen auf die vier Balearen-Inseln verteilt werden und in die Bereiche Umweltschutz und Innovation fließen.

Die Höhe der Steuer hängt von der Kategorie der Unterkunft (siehe untenstehende Tabelle) ab.

Seit dem 1. Januar 2018 gelten die neuen Tarife der Steuer für nachhaltigen Tourismus für alle touristischen Aufenthalte auf den Balearen. Die derzeitigen Tarife für die Nebensaison bleiben gleich. Die Beiträge in der Hauptsaison werden verdoppelt. Der Nachlass für Aufenthalte vom 1. November bis zum 30. April eines jeden Jahres beträgt somit 75 %.

Art des Hotels, der Unterkunft oder
des Kreuzfahrtschiffes
Euro/Tag zzgl. 10% MwSt
Hochsaison (01.05. - 31.10.)
Hotels der Kategorie 5 Sterne plus, 5 Sterne und 4 Sterne plus 4,00
Hotels der Kategorie 4 Sterne und 3 Sterne plus 3,00
Hotels der Kategorie 3, 2 oder 1 Stern(e) 2,00
Ferienvermietung (Fincas, Apartments, Häuser) 2,00
Landhotels, Agroturismos und Gasthöfe 2,00
Pensionen, Gasthäuser und Campingplätze 1,00
Herbergen und Berghütten 1,00
Touristische Kreuzfahrtschiffe 2,00

Ausnahmen
1. Kinder unter 16 Jahren sind von der Steuer ausgenommen.
2. Ab dem 9. Aufenthaltstag in der gleichen Unterkunft sinkt der Betrag um die Hälfte.
3. Passagiere, deren Kreuzfahrtschiffe ihren Basishafen auf den Balearen haben, sind von der Steuer ausgenommen.

 

Quelle: Govern de les Illes Balears

Stand: 23.01.2018