Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Ferienobjekten durch Alcudia Holidays GbR (Vermittlungsbedingungen)

Die Internetseite www.exklusive-fincas-mallorca.de wird von Alcudia Holidays GbR („AH“) als Vermittlungsportal betrieben. Für die Vermittlung von Ferienobjekten über dieses Portal gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und AH als Betreiberin des Internetportals.

1. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

1.1 Der Kunde bietet Alcudia Holidays GbR als Reisevermittler auf Basis der Beschreibung des Ferienobjekts des Eigentümers / der örtlichen Hausverwaltung, der Allgemeinen Leistungsbeschreibung und diesen Vermittlungsbedingungen den Abschluss eines Vermittlungsvertrages sowie den Abschluss eines Mietvertrages mit dem Eigentümer / der Hausverwaltung des Ferienobjektes („Vermieter“) verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich / telefonisch oder schriftlich erfolgen, wobei die Verwendung des Buchungsformulars von AH im Internet empfohlen wird. Der Vermittlungsvertrag sowie der vermittelte Mietvertrag kommen mit der Annahme durch AH zustande, worüber AH den Kunden mit der schriftlichen Buchungsbestätigung informiert. Der Kunde erkennt mit seiner Anmeldung diese Vermittlungsbedingungen für sich selbst und alle mit angemeldeten Teilnehmer an und haftet für deren Vertragsverpflichtungen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 Zwischen dem Kunden und AH wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen, dessen Vertragsinhalt in der ordnungsgemäßen Vermittlung des Ferienobjektes besteht. Der den Aufenthalt betreffende Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter des Ferienobjektes und dem Kunden zustande. Ansprüche aus dem vermittelten Mietvertrag bestehen daher nur gegenüber dem Vermieter und können ausschließlich gegenüber diesem geltend gemacht werden. AH schuldet nur die ordnungsgemäße Vermittlung des Ferienobjektes.

1.3 Die vom Vermieter geschuldete Vermietungsleistung besteht in der Überlassung des gebuchten Ferienobjektes im vereinbarten Zeitraum mit der Ausstattung, wie in der Hausbeschreibung im Internet von AH angegeben. Änderungen wesentlicher vertraglicher Leistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden, behalten sich der Vermieter / AH vor und sind dem Vermieter / AH gestattet, sofern die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen.

1.4. Für die Geschäftsbesorgung erhebt Alcudia Holidays u.U. ein eigenes, grundsätzlich nicht erstattbares Serviceentgelt vom Kunden, das dem Kunden auf der Objektseite in der jeweils anfallenden Höhe konkret mitgeteilt wird (z.B. Servicegebühr inkl. 19% MWSt) und Vertragsbestandteil des Vermittlungsvertrages ist, soweit die Leistung durch Alcudia Holidays erbracht wurde; Mängel- und Gewährleistungsrechte aus dem Vermittlungsvertrag bleiben unberührt.

2. Zahlungen (Anzahlung, Restbetrag)

2.1 Nach Vertragsschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in der vom Vermieter / AH mitgeteilten Höhe auf den Mietpreis (i. d. R. 20 % des Gesamtpreises) für das Ferienobjekt fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum der Buchungsbestätigung an AH zu zahlen, die insoweit inkassobevollmächtigt für den Vermieter ist. Die Anzahlung wird auf den Mietpreis angerechnet.

Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Belegungsbeginn fällig. Er ist, je nach ausdrücklichem Hinweis des Vermieters / AH zur Zahlungsart in der Buchungsbestätigung, entweder

  1. a) vor Ort bei Ankunft an den Vermieter in bar oder
  2. b) auf das Konto von AH oder
  3. c) auf das Konto des Vermieters bis zu diesem Zeitpunkt zu leisten.


Für alle an AH zu richtenden Zahlungen ist AH Inkassobevollmächtigte des Vermieters.

2.2 Der Kunde hat bei Wahl der Zahlungsart „Überweisung“ durch den Vermieter oder AH stets auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu zahlen. Leistet er auf ein falsches Konto oder nimmt er eine Überweisung vor, obwohl in der Buchungsbestätigung die Restzahlung an den Vermieter in bar zu leisten war, so behält sich AH vor, vom Kunden eine Entschädigung von € 10,00 für Verwaltungsmehraufwand zu verlangen (es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass AH ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist).

2.3 Rücktritts- und Umbuchungsentschädigungen sind sofort fällig. Verbrauchsabhängige Kosten sind nach Abrechnung vor Ort an den Vermieter am letzten Belegungstag zur Zahlung fällig.

2.4 Werden fällige Zahlungen auf den Mietpreis vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, sind sowohl der Vermieter als auch AH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 5.1 zu belasten.

3. Kaution

Die Höhe der vom Kunden an den Vermieter zu leistenden Kaution ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und ist grundsätzlich in bar vor Ort zu hinterlegen. Sie wird dem Kunden in der Regel am letzten Belegungstag zurückgezahlt und ist, sofern Gegenansprüche (etwa wegen Beschädigungen am Inventar) überprüft werden müssen, spätestens 14 Tage nach Belegungsende zur Rückzahlung an den Kunden fällig. Angefallene verbrauchsabhängige Kosten, die trotz Fälligkeit zur Zahlung vom Kunden nicht bezahlt wurden, können vom Vermieter bzw. AH von der Kaution in Abzug gebracht werden.

4. Haustier, Haustierkaution

Die Mitnahme von Haustieren ist nur erlaubt, wenn sie in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Ferienobjektes gestattet und in der Buchungsbestätigung festgestellt wurde und wenn der Kunde sowohl die gesondert zu unterzeichnende Hunde- oder Haustiervereinbarung abgegeben sowie die in der Buchungsbestätigung angegebene Haustierkaution geleistet hat. Die Haustierkaution kann in Spanien zwischen € 200,00 und € 500,00 betragen. Sie ist vor Ort zu hinterlegen und wird dem Kunden in der Regel am letzten Belegungstag zurückgezahlt und ist, sofern Gegenansprüche geprüft werden müssen, spätestens 14 Tage nach Belegungsende zur Rückzahlung an den Kunden fällig.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Mietvertrag und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde als Mieter vom Vertrag zurück, so verliert der Eigentümer den Anspruch auf den Mietpreis, kann jedoch eine Entschädigung für seine getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Mietpreis unter Abzug des Wertes der vom Vermieter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Ferienobjektes erwerben kann.  Eine pauschale Entschädigung in Prozent des Mietpreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, kann AH in Vertretung für den Vermieter für alle Ferienobjekte wie folgt verlangen:

- bis zum 90. Tag vor Belegungsbeginn:20 %
- vom 89. bis 60. Tag vor Belegungsbeginn: 30 %
- vom 59. bis 30. Tag vor Belegungsbeginn: 50 %
- vom 29. bis zum Belegungsbeginn und bei Nichtanreise: 90 %.

Häuser, die beim Eigentümer u.U. bis 28 Tage kostenlos stornierbar sind, werden als solche gekennzeichnet.

AH kann eine eigene Entschädigung als Vermittler von bis zu € 52,00 vom Kunden verlangen. Es ist dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass AH oder dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Der Vermieter kann anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung fordern, wenn er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und er die Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Belegungsleistungen konkret beziffern und belegen kann. Sämtliche Rücktrittsentschädigungen sind an AH als Inkassobevollmächtigte für den Vermieter zu leisten.

5.2 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch Umbuchungen (Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes der Belegung oder des Ferienobjektes) vorgenommen, so kann AH ein Umbuchungsentgelt von bis zu € 30,00 pro Umbuchungsvorgang erheben (es steht auch hier dem Kunden frei, nachzuweisen, dass AH ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist).

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde die Belegung des Ferienobjektes, Teile des Belegungszeitraumes oder einzelne Belegungsleistungen, die der Vermieter durch AH ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Erstattung des Reisepreises. AH empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/Reiseab-bruchsversicherung.

7. Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages

Das Ferienobjekt darf nur mit der in der Anmeldung genannten Personenzahl und mit den namentlich mit Geburtsdatum genannten Personen genutzt werden. Der Vermieter kann den Mietvertrag bei Überbelegung oder nicht ausdrücklich genehmigtem Personenwechsel außerordentlich kündigen und die überzähligen Personen ausweisen. Ebenso kann der Vermieter den Vertrag nach Belegungsbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch AH oder seiner Bevollmächtigten vor Ort stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder er sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dies gilt insbesondere auch, wenn trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung oder Überbelegung der Wohnung fortgesetzt wird oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstößt oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt durch den Kunden erheblich beschädigt wird. Dabei behält der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung / Belegung der nicht in Anspruch genommenen Belegungsleistung erlangt. Eine Abmahnung kann auch durch AH ausgesprochen werden.

8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel des Ferienobjektes unverzüglich dem Vermieter vor Ort oder der von AH benannten Stelle vor Ort, die sich - ebenso wie deren Telefonnummer - aus den Reiseunterlagen ergibt, anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Dies gilt auch für bei Ankunft im Ferienhaus vorhandene Mängel oder Schäden des Inventars. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt, mithin auch ein gleich- oder höherwertiges Ferienobjekt zur Verfügung stellt.

8.2 Wird ein Aufenthalt im Ferienobjekt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

8.3 Bevollmächtigte von AH vor Ort, Hauseigentümer, deren Mitarbeiter oder andere Dritte sind nicht berechtigt, Ansprüche mit Wirkung für AH anzuerkennen.

9. Pflegliche Behandlung des Ferienobjektes, Einhaltung des Ferienzweckes, Müll

9.1 Der Kunde hat das Ferienobjekt pfleglich und schonend zu behandeln, eine etwaig übergebene Hausordnung einzuhalten und Schäden am Inventar zu vermeiden. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden des Ferienobjektes zu vermeiden oder gering zu halten. Jedweden Schaden des Ferienobjektes oder des Inventars hat der Kunde im eigenen Interesse und zu Beweiszwecken unverzüglich gegenüber der in den Reiseunterlagen bezeichneten Stelle vor Ort und gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Der Kunde ist für von ihm angerichtete Schäden des Grundstückes, Hauses oder Inventars als Mieter gesetzlich haftbar. Er hat selbst seinen Haftpflichtversicherungsschutz im Ausland zu überprüfen und weist eine solche Versicherung dem Vermieter auf Anfrage nach.

9.2 Eine Untervermietung des Ferienobjektes durch den Kunden ist nicht gestattet. Das Ferienobjekt wird lediglich zu Urlaubs- und Erholungszwecken überlassen, nicht zur Veranstaltung privater Feiern mit einer größeren Anzahl von Gästen (z. B. Hochzeit, Jubiläumsfeier). Eine solche Zweckverwendung des Ferienobjektes ist nur nach vorheriger Anfrage und schriftlicher Einwilligung durch den Vermieter zulässig.

9.3 Der Kunde hat seinen Müll spätestens bei Belegungsende in den zugewiesenen Müllcontainern zu entsorgen (bei Landfincas: ggf. öffentliche Müllcontainer).

10. Personenwechsel

Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Ferienobjekt stets während der gesamten Mietdauer nur mit den namentlich mit Geburtsdatum angemeldeten Personen zu belegen und zu nutzen. Er ist nicht berechtigt, diese Personen durch andere Personen zu ersetzen und einen Personenwechsel während der Mietzeit durchzuführen. Ein solcher Personenwechsel ist nur gestattet, wenn dieser dem Vermieter und AH bereits bei der Anmeldung angezeigt wird und vom Vermieter vor Aufenthaltsbeginn schriftlich bestätigt wurde. Es steht im alleinigen Ermessen des Vermieters, ob ein Personenwechsel möglich ist und gestattet wird. Im Falle eines nicht genehmigten und somit unzulässigen Personenwechsels steht dem Vermieter das außerordentliche Kündigungsrecht nach Ziffer 7 zu. Ebenso behält sich der Vermieter vor, überzählige Personen oder einen nicht genehmigten Personenwechsel mit einer angemessenen Vergütung nachzuberechnen.

11. An- und Abreise

Die An- und Abreisezeit ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. In der Regel kann das Ferienobjekt um 16 Uhr am Anreisetag bezogen werden. Es ist bis spätestens 10 Uhr am Abreisetag in ordnungsgemäßem besenreinem Zustand zu übergeben. Eine Verspätung der Anreise hat der Kunde anzuzeigen.

12. Haftungsbeschränkung von AH

12.1 AH übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Leistung / Unterkunftsleistung und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Mietleistungen ab. Hierfür haftet der Vermieter als Vertragspartner des Kunden. Dies gilt nicht, sofern nach den Umständen der Anschein begründet wird, dass AH solche Leistungen in eigener Verantwortung nach § 651a Abs. 2 BGB übernimmt. AH übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit von Ferienobjekten. AH haftet lediglich für die fehlerhafte Beratung und Vermittlung. Die Angaben über die vermittelten Ferienobjekte beruhen ausschließlich auf den Informationen der Vermieter und stellen somit keine eigene Zusicherung von AH dar.

12.2 Die vertragliche Haftung von AH als Ferienhausvermittler ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, pro Reiseaufenthalt und Kunden auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit AH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung von AH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis pro Reiseaufenthalt und Kunden beschränkt.

13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

13.1 Der Kunde ist verpflichtet, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit AH oder dem Vermieter innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Aufenthaltes des Kunden gegenüber AH unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

13.2 Vertragliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber AH verjähren innerhalb eines Jahres, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von AH beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen AH begründen und von AH als Person des Schuldners / Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

14. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde AH zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. AH hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG ein. Der Kunde kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an info@alcudia-ferien.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe von Daten des Kunden an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

15. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorgaben

AH übernimmt als Vermittler keine Haftung für die Informationen in Bezug auf Pass- und Visumerfordernisse oder gesundheitspolizeiliche Bestimmungen. Soweit AH diese Informationen, auch auf ihrer Website, weitergibt, gibt AH keine Zusicherung oder Garantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Die Haftung von AH ist insoweit ausgeschlossen. Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für seine Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

16. Schlussbestimmungen, Hinweis auf Online-Streitbeilegung

16.1 Auf den Vermittlungsvertrag und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen AH und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages oder des Mietvertrages zur Folge.

16.2 Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung, an die sich der Kunde als Verbraucher wenden kann.


exklusive-fincas-mallorca.de ist ein Internetportal der:


Alcudia Holidays – Fincavermittlung
Wilfried & Monika Kowalewski GbR
Fasanenweg 2a
64342 Seeheim-Jugenheim

Tel: +49 (0) 6257 999 2832
Fax: +49 (0) 6251 999 3157
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www.exklusive-fincas-mallorca.de

USt.-ID: DE258254982

 

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reisevermittlung
Reisevermittlungs-Haftpflichtversicherung: Europäische Reiseversicherung AG
Räumlicher Geltungsbereich: weltweit
Auf den Vermittlungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 16.1).

Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Stand: 15.12.2020

 

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