Touristensteuer auf Mallorca ab dem 01.07.2016

02.06.2016

Informationsblatt zur Ökosteuer auf Mallorca ab dem 01.Juli 2016

Ab 1. Juli 2016 müssen Urlauber auf den Balearen-Inseln Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera eine Touristenabgabe bezahlen. Die Einnahmen aus dieser Ökosteuer sollen auf die vier Balearen-Inseln verteilt werden und in die Bereiche Umweltschutz und Innovation fließen.

Die Höhe der Steuer hängt von der Kategorie der Unterkunft (siehe untenstehende Tabelle) ab. In der Nebensaison (1. November bis 30. April) sinkt der Betrag um 50 Prozent. Kinder unter 16 Jahren sind von der Steuer ausgenommen, zudem erhalten Langzeiturlauber ab dem 9. Aufenthaltstag eine 50-prozentige Ermäßigung auf die Steuer.

Art des Hotels, der Unterkunft oder des Kreuzfahrtschiffes

Euro/Tag zzgl. 10% MwSt, Hochsaison (01.05. - 31.10.)

Hotels der Kategorie 5 Sterne plus, 5 Sterne und 4 Sterne plus

2

Hotels der Kategorie 4 Sterne und 3 Sterne plus

1,5

Hotels der Kategorie 3, 2 oder 1 Stern(e)

1

Ferienapartments der Kategorie 4 Schlüssel plus und 4 Schlüssel

2

Ferienapartments der Kategorie 3 Schlüssel plus

1,5

Ferienapartments der Kategorie 3,2 oder 1 Schlüssel

1

Ferienvermietung (Fincas, Apartments, Häuser)

1

Landhotels, Agroturismos und Gasthöfe

1

Pensionen, Gasthäuser und Campingplätze

0,5

Herbergen und Berghütten

0,5

Touristische Kreuzfahrtschiffe

1

Rechenbeispiel:

Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern unter 16 Jahren bezahlt bei einem achttägigen Aufenthalt in einem 4-Sterne-Hotel 23,10 Euro, bei Übernachtung in einem 3-Sterne-Hotel 15,40 Euro.

Quelle: Govern de les Illes Balears
Stand: 22.03.2016

 

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